FAQs
Ist die Ausleihe für mich kostenlos?
Ja, die Ausleihe ist kostenlos.
Kann ich die Lastenräder auch telefonisch reservieren?
Nein, eine Buchung der Lastenräder ist NUR über die digitale Buchungsplattform möglich. Telefonisch kann dies nicht erfolgen.
Eine Ausleihe ohne eine vorherige digitale Buchung ist ebenfalls nicht möglich.
Wie lange kann ich die Lastenräder ausleihen und wann kann ich diese abholen?
Sie können die Lastenräder 1 bis max. 3 aufeinanderfolgende Tage ausleihen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Abholung bzw. Rückgabe nicht möglich. Sie können die Lastenräder jedoch über Sonn- und Feiertage nutzen. In diesem Fall verlängert sich dann der Zeitraum der Ausleihe um einen Tag und die Rückgabe muss am nächsten Werktag erfolgen.
Bei der Buchung müssen Sie bitte die Abholzeit angeben, damit die Verleihstationen Ihre Abholung besser einplanen können. Bitte vereinbaren Sie mit der Verleihstation bei der Abholung des Lastenrades eine Uhrzeit zur Rückgabe des Lastenrads. Abholung und Rückgabe müssen innerhalb der Öffnungszeiten der Verleihstationen stattfinden und können nur persönlich durch Sie, den Ausleihenden, erfolgen.
Öffnungszeiten Markus Mattern Radsport
Montag bis Freitag: 10:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 – 13:30 Uhr
Öffnungszeiten Supernah GmbH
Montag bis Freitag: 07:30 – 20:00 Uhr
Samstag: 07:30 – 20:00 Uhr
Wer verleiht die Lastenräder?
Die Stadt Haan ist Eigentümerin der Lastenräder und verantwortlich für das Projekt.
Der Supernah, ein inhabergeführter Lebensmittler in Gruiten sowie Radsport Markus Mattern haben sich bereit erklärt, den Verleih der Lastenräder ehrenamtlich zu übernehmen. Ohne diese Unterstützung ist der Verleih in Haan nicht realisierbar.
Da der Verleih von beiden Verleihstationen neben dem eigentlichen Tagesgeschäft organisiert wird, bitten wir Sie um Verständnis und etwas Geduld. Beide Verleihstationen freuen sich auf Ihre Buchung.
Was muss ich zur Abholung mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis und das Code-Wort, das Sie bei der Buchung per Mail erhalten haben, mit. Zudem wäre es hilfreich, wenn Sie das Übergabeprotokoll, das Sie ebenfalls mit der Buchungsbestätigung erhalten haben, zur Abholung mitbringen. Dieses Protokoll müssen Sie und die Verleihstationen bei Abholung und Rückgabe unterschreiben.
Beachten Sie, dass Ihnen bei der Ausleihe kein Fahrradhelm gestellt wird. Auch wenn es keine Helmpflicht in Deutschland gibt, empfehlen wir Ihnen trotzdem unbedingt einen Helm zu tragen und Ihren eigenen von zu Hause mitzubringen.
Welche Dokumente bestätige ich bei der Buchung?
Mit Ihrer digitalen Buchung stimmen Sie den Nutzerbedingungen zu, in denen aufgeführt ist, nach welchen Regeln das Verleihsystem in Haan funktioniert. Zudem müssen Sie bei einer Buchung auch den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Wer darf die Lastenräder ausleihen?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Abholung volljährig und geschäftsfähig sein und den 1. Wohnsitz in Haan haben.
Darf ich die Lastenräder an eine andere Person abgegeben?
Nein, der flotte Hahn und die flotte Henne dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Für was und unter welchen Bedingungen dürfen die Lastenräder nicht genutzt werden?
Sie dürfen die Lastenräder nur so nutzen, wie es in den Nutzerbedingungen festgelegt ist.
Zudem müssen Sie beachten, wofür die Lastenräder ausgelegt sind (welches Gewicht kann zugeladen werden und was kann damit transportiert werden). Diese Informationen finden Sie unter den technischen Details zu jedem Lastenrad oder in den FAQs.
Sie dürfen mit den Lastenrädern nicht an einer Veranstaltung mit Massenstarts oder Wettbewerbscharakter teilnehmen oder es für rechtswidrige Zwecke verwendet.
Sie dürfen die Lastenräder ebenfalls nicht ausleihen und nutzen, wenn Sie unter Einfluss von, beispielweise Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Was und wie viel kann ich max. mit den Lastenrädern transportieren?
Die flotte Henne kann bis zu 157 kg transportieren, der flotte Hahn schafft sogar bis zu 200 kg. Beachten Sie dabei, dass das Gewicht des Fahrenden in diese Angaben mit eingerechnet werden muss.
Sollten Sie nicht nur Waren transportieren, sondern auch Ihre Kinder, dann nutzen Sie dafür bitte die flotte Henne. Der flotte Hahn kann nur Waren transportieren.
Muss ich das Lastenrad vollgeladen zurückbringen?
Wir würden uns freuen, wenn Sie das Lastenrad mit einem vollgeladenen Akku zurückbringen. Dies ist aber keine Verpflichtung. Sie erhalten bei der Ausleihe das Ladekabel und den Schlüssel für den Akku. Eine vollständige Aufladung des Akkus dauert ungefähr 5 Stunden.
Darf ich mit dem Lastenrad in die umliegenden Städte fahren?
Sie dürfen mit den Lastenrädern über die Grenze des Haaner Stadtgebietes fahren. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie bei einer Panne oder einem Unfall dazu verpflichtet sind, die Lastenräder auf eigene Kosten zur Vertragswerkstatt Radsport Mattern, Westfalenstr 4, 42781 Haan zubringen.
Es ist kein Transportservice eingerichtet, der Sie bei einer Panne abholen kann.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall oder einer Panne?
Sollte die Lastenräder durch einen Unfall mit Beteiligung von Dritten oder Kollision mit dritten Gegenständen beschädigt worden sein, dann müssen Sie umgehende den Schaden an uns, die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur, (lastenrad@einkaufen-in-haan.de, 02129 911 241 / 02129 911 242) und die zuständige Polizeidienststelle melden. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, damit wir Sie zurückrufen können. Bitte geben Sie uns und der Polizei zudem eine Auflistung der beschädigten Gegenstände und machen Sie Fotos.
Bitte halten Sie sich auch für Rückfragen zur Verfügung, wenn eine Feststellung des Schadensherganges erforderlich sein sollte.
Bei Unfällen, an denen nur Sie beteiligt sind und keine weiteren Gegenstände beschädigt wurden, muss nur eine Information an uns, die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur, erfolgen.
Sollten die Lastenräder aufgrund eines Unfalls oder Schadens nicht mehr fahrtauglich sein, müssen Sie diese selbst und auf eigene Kosten zu der Vertragswerkstatt Radsport Mattern, Westfalenstr 4, 42781 Haan bringen. Sollte die Fahrradwerkstatt zur Zeit des Unfalls / Schadens geschlossen haben, dann bleibt das Lastenrad sicher abgeschlossen in Ihrer Obhut. Am nächsten Werktag, sobald die Fahrradwerkstatt wieder geöffnet hat, müssen Sie das Lastenrad dort abgeben.
Bitte bewahre Sie die Rechnung auf, damit wir Ihnen den Betrag zurückerstatten können.
Wie verhalte ich mich bei einem Diebstahl
Auch bei Diebstahl muss sofort die Polizei und wir, die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur, informiert werden (lastenrad@einkaufen-in-haan.de, 02129 911 241 / 02129 911 242). Hinterlassen Sie bitte eine Rufnummer, damit wir uns mit Ihnen und der Polizei in Verbindung setzen können.
Bitte denken Sie daran, das Lastenrad ordnungsgemäß mit dem mit von uns zur Verfügung gestellten Schloss abzuschließen. Sollten Sie das Lastenrad nur unzureichend oder gar nicht abgeschlossen haben, haften Sie im Falle eines Diebstahls.
Welche Werkstatt nimmt alle Reparaturen und die Wartung vor?
Radsport Mattern ist die Vertragswerkstatt für beide Lastenräder. Nur dort dürfen Reparaturen durchgeführt werden.
Was ist versichert und wann hafte ich?
Beide Lastenräder sind versichert. Die Kaskoversicherung für Elektrofahrräder/Lastenfahrräder mit Vermietung der Allianz deckt u.a. folgendes ab:
- jegliche Art von Beschädigung an den Lastenrädern ist versichert, wenn kein Vorsatz vorliegt (z.B. Sturzschäden)
- Vandalismus
- Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (Die Lastenfahrräder müssten unbedingt mit den dazugehörigen Schlössern abgeschlossen sein, sonst übernimmt die Versicherung den Schaden nicht)
- Schäden durch Unterschlagung
Hinweis: Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Akku durch nicht ordnungsgemäßes Laden oder nicht ausreichenden Ladezyklus.
Die Nutzung der Lastenräder erfolgt auf eigene Gefahr. Sie sind zum Zeitpunkt der Nutzung für die Lastenräder verantwortlich. Bitte fahren Sie umsichtig und nutzen die Lastenräder nur zu dem vorgesehen Zweck, nur für den vorgegebenen Personentransport und für die maximale Gepäckmenge, die verkehrssicher transportiert werden kann.
Sie als Fahrender sind nicht über die Stadt Haan bei der Nutzung versichert. Hierfür müssen Sie Ihre eigene Haftpflicht und Krankenversicherung haben.
Sie haften u.a., wenn:
1. Das Lastenrad, während es nicht oder nur unzureichend abgeschlossen ist, entwendet wird. Dann müssen Sie den vollständigen Neuwert des Lastenfahrrads erstatten.
2. Sie das Lastenfahrrad nicht vertragsgemäßen genutzt und aufbewahrt haben und dadurch eine Verschlechterung oder Veränderung des Zustandes eintritt. Dies gilt nicht, wenn Sie die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten haben.
4. Geben Sie das Fahrrad nicht ordnungsgemäß zurück, sind Sie für alle Kosten oder Schäden, die der Stabsstelle und den Verleihstationen dadurch entstehen, verantwortlich und haftbar.
Sie als Entleihender sind zudem verpflichtet zu beweisen, dass es kein eigenes Verschulden war.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten der einzelnen Buchungen werden 6 Monate gespeichert und anschließend gelöscht. Ihr Konto bleibt darüber hinaus bestehen. Bitte informieren Sie uns per Mail an lastenrad@einkaufen-in-haan.de, wenn das Konto gelöscht werden soll.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Buchung und für das Projekt „Lastenradverleih“ gespeichert. Ihre Daten werden nur von den Personen eingesehen, die am Projekt mitarbeiten (Stadtverwaltung, Verleihstationen, Agentur für die technische Betreuung der Buchungsplattform). Im Falle eines Unfalls, werden Ihre Daten auch mit der Versicherung geteilt.
Hier finden Sie die Datenschutzverordnung